Abstinenznachweise und Laborbefunde

Alkohol

Abstinenzbelege und Laborbefunde

Im Vorfeld der MPU müssen Belege dann beigebracht werden, wenn Abstinenz zu fordern ist. Bislang erfolgte die Trinkmengen- und Abstinenzkontrolle anhand von Blutbefunden, insbesondere den Leberwerten (und hierbei vor allem die Gamma-GT), dem Blutbild, genauer dem MCV-Wert und gegebenenfalls dem CDT.

Diese Marker können aufschlussreich sein und werden auch am Tag der MPU gefordert. Sie alleine können aber nicht zwischen einem mäßigen Alkoholkonsum und einer Alkoholabstinenz unterscheiden, sondern nur hohen Alkoholkonsum anzeigen. Im manchen Fällen reagieren Leberwerte trotz hohem Alkoholkonsum nicht mit einem Anstieg. Die Leberwerte und der MCV-Wert können auch bei zahlreichen anderen Ursachen (Medikamenteneinnahmen, bestimmte Krankheiten) ansteigen. Deshalb wird heutzutage zur Bestätigung von Alkoholabstinenz ein Alkoholmarker eingesetzt.

Es handelt sich um ein Stoffwechselprodukt des Alkohols, das Ethylglucuronid, kurz EtG genannt. Dieses wird nur wenige Tage nach dem Alkoholkonsum ausgeschieden und muss deshalb im Rahmen eines Kontrollprogramms nach unvorhersehbarer, kurzfristiger Einbestellung gewonnen werden.

Wenn ein Mensch Alkohol getrunken hat, kann man das EtG finden. Hat er keinen Alkohol getrunken, dann findet man das EtG nicht. Der Beleg einer Alkoholabstinenz kann also nur über EtG aus Urin oder Haaren geführt werden.

Mit einer Haaranalyse kann man in die Vergangenheit blicken, jedoch nur maximal drei Monate. Bei kontrolliertem Alkoholkonsum ist es wichtig vor der MPU Leberwerte und/oder CDT alle ein bis zwei Monate kontrollieren zu lassen, weil damit Angaben zu mäßigen Trinkmengen glaubhaft unterstützt werden.

Solche Laborkontrollen können Sie von Ihrem Hausarzt durchführen lassen. Bei der MPU wegen Alkohol werden die Leberwerte immer bestimmt. Wenn Sie also wegen Alkohol eine MPU brauchen, dann lassen Sie Ihre Werte bereits vorher durch den Hausarzt bestimmen und klären Sie ab, ob die Werte im Normbereich liegen. Wenn das nicht so ist, kann Ihr Arzt abklären, woran es liegt.

Wenn es nicht am Alkohol liegt, dann ist es wichtig, dass Sie den Befund bei der Begutachtung mitbringen, damit der Grund für erhöhte Leberwerte geklärt ist und entsprechend Alkohol als Ursache ausgeschlossen werden kann. Um den Abstinenzbeleg sicher in einem Gutachten verwerten zu können, müssen bei den Laboranalysen forensische Bedingungen eingehalten werden, das heisst die Probengewinnung (Haar, Urin) darf nur durch speziell qualifiziere Ärzte und deren Mitarbeiter durchgeführt werden und das Labor, welches die Analyse durchführt, muss nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke nach den Standards der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) akkreditiert sein. Sie können solche sicheren Analysen zum Beispiel bei den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (MPU-Stellen) durchführen lassen.

Bitte beachten Sie, dass Abstinenzbelege kein „Beweis“ für Ihre Fahreignung sind, sondern nur ein Baustein für eine positive MPU.


Drogen/BTM

Abstinenzbelege und Laborbefunde

Bei Fragestellungen zum Thema Drogenkonsum ist in der Regel Drogenabstinenz zu fordern.

Es kann sein, dass zusätzlich Alkoholabstinenz gefordert wird.

Für Drogenabstinenz bestehen Nachweismöglichkeiten im Blut, Urin und Haar. Nachgewiesen werden können Drogen, Drogenersatzstoffe wie Codein und Diazepam und deren Abbauprodukte.

  • Bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr wird der Nachweis über Blut (zum Nachweis einer akuten Drogenbeeinflussung) und teilweise über Urin gewählt.
  • Urin-Drogenscreening am Tag der Begutachtung

Bei einer Begutachtung wegen Drogen wird am Untersuchungstag immer ein Drogenscreening im Urin als ergänzende Bestätigung einer bereits im Vorfeld hinreichend plausibel belegten Drogenabstinenz durchgeführt. Das gehört zum Untersuchungsumfang.

  • Drogenfreiheitsbelege über geforderte Zeiträume

Beachten Sie bitte, dass das Ende des Zeitraumes der belegten Drogenfreiheit und der MPU-Termin möglichst zeitnah organisiert werden sollten. Schließen Sie rechtzeitig vor einer MPU einen Vertrag über Drogenscreenings aus Urin ab, bei dem zuverlässig forensische Bedingungen eingehalten werden.

Damit können Sie bei der MPU Drogenfreiheit belegen. Wenn es möglich ist, einen Drogenfreiheitsbeleg durch eine Haaranalyse zu führen, dann kann das bei der MPU hilfsweise eingesetzt werden.

Warum werden Laboranalysen zum Beleg der Drogenfreiheit im Urin durchgeführt? Solche Analysen werden gewählt, um zu prüfen, ob Drogenkonsum vorgelegen hat und welche Drogen konsumiert wurden. Ein Nachweis von Drogen und deren Abbauprodukten im Urin ist länger möglich, weil sich im Urin solche Stoffe konzentrieren. Das liegt daran, weil die Nieren permanent Blut filtern und alles herauslösen, was dem Körper schaden kann. Dabei wird das Blut immer wieder gefiltert und alle Drogenabbauprodukte werden letztlich in einer kleinen Flüssigkeitsmenge – also konzentriert – als Urin ausgeschieden.

Laboranalysen zum Beleg der Drogenfreiheit im Haar können eingesetzt werden, um in die Vergangenheit zu schauen.

Haaranalysen können bei bestimmten Substanzen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden und es kann sein, dass Haarbehandlungen (zum Beispiel Bleichen und Färben) dazu führen, dass eine Verwertbarkeit gar nicht mehr möglich ist. Klären Sie rechtzeitig vor einer MPU, ob man mit einer Haaranalyse bei Ihnen für die Vergangenheit Drogenfreiheit nachweisen kann. Man muss im Einzelfall überlegen, ob sich die Investitionen lohnen. Um den Abstinenzbeleg sicher in einem Gutachten verwerten zu können, müssen bei den Laboranalysen forensische Bedingungen eingehalten werden, das heißt die Probengewinnung (Haar, Urin) darf nur durch speziell qualifiziere Ärzte und deren Mitarbeiter durchgeführt werden und das Labor, welches die Analyse durchführt, muss nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke nach den Standards der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) akkreditiert sein.

Sie können solche sicheren Analysen zum Beispiel bei den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (MPU-Stellen) durchführen lassen.

Bitte beachten Sie, dass Abstinenzbelege kein „Beweis“ für Ihre Fahreignung sind, sondern nur ein Baustein für eine positive MPU.