FAQs
MPU
Die Begutachtungs-Leitlinien sind eine Zusammenstellung eignungsausschließender oder eignungseinschränkender körperlicher und/oder geistiger Mängel und sollen die Begutachtung der Kraftfahreignung im Einzelfall erleichtern. Sie dienen als Nachschlagewerk für Begutachtende, die Fahrerlaubnisbewerber oder –inhaber in Bezug auf ihre Kraftfahreignung beurteilen.
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
bearbeitet von
Dr. med. Nicole Gräcmann
Dr. med. Martina Albrecht
Bundesanstalt für Straßenwesen
Stand: 31.12.2019
Berichte der
Bundesanstalt für Straßenwesen
Mensch und Sicherheit Heft M 115
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (Verkehrsblatt S. 110)
Fassung vom 28.10.2019 (Verkehrsblatt S. 775), in Kraft getreten am 31.12.2019 mit der Vierzehnten
Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 vom 30. Dezember 2019)
Quelle: www.bast.de
MPU Begriffe
Atemalkoholkonzentration
In der Lunge geht der Alkohol aus dem Blut in die eingeatmete Frischluft über; damit wird beim Ausatmen Alkohol abgegeben. Die Atemalkoholkonzentration (AAK) entspricht dabei ca. 1/2100 der Blutalkoholkonzentration. Dieses Verhältnis ist nicht konstant, sondern ändert sich in zeitlicher Abhängigkeit vom Trinkende. Auch individuelle Faktoren wie z.B. die Körpertemperatur sind von Bedeutung.
Beim Vorliegen einer Alkoholerkrankung (Abhängigkeit) sind folgende Maßnahmen zu treffen:
- erfolgreiche Teilnahme an einer problemangemessenen, stationären / ambulanten suchttherapeutischen Entwöhnungsbehandlung zur Aufarbeitung der Grundproblematik
mit dem Ziel dauerhafter Abstinenz - Einhaltung und Nachweis mindestens einjähriger zufriedener Alkoholabstinenz,
- davon i. d. R. 12, mindestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme,
- nachzuweisen durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen einschließlich relevanter Labordiagnostik gemäß in den „Beurteilungskriterien“ benannten Anforderungen
- hinreichende Krankheitseinsicht und hohe, überdauernde Abstinenzmotivation
- Teilnahme an rückfallprophylaktischen Maßnahmen
Die Begutachtungs-Leitlinien sind eine Zusammenstellung eignungsausschließender oder eignungseinschränkender körperlicher und/oder geistiger Mängel und sollen die Begutachtung der Kraftfahreignung im Einzelfall erleichtern. Sie dienen als Nachschlagewerk für Begutachtende, die Fahrerlaubnisbewerber oder –inhaber in Bezug auf ihre Kraftfahreignung beurteilen.
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
bearbeitet von
Dr. med. Nicole Gräcmann
Dr. med. Martina Albrecht
Bundesanstalt für Straßenwesen
Stand: 31.12.2019
Berichte der
Bundesanstalt für Straßenwesen
Mensch und Sicherheit Heft M 115
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (Verkehrsblatt S. 110)
Fassung vom 28.10.2019 (Verkehrsblatt S. 775), in Kraft getreten am 31.12.2019 mit der Vierzehnten
Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 vom 30. Dezember 2019)
Quelle: www.bast.de
MPU ist die Abkürzung für die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“.
MPU, Alkohol
Beim Vorliegen einer Alkoholerkrankung (Abhängigkeit) sind folgende Maßnahmen zu treffen:
- erfolgreiche Teilnahme an einer problemangemessenen, stationären / ambulanten suchttherapeutischen Entwöhnungsbehandlung zur Aufarbeitung der Grundproblematik
mit dem Ziel dauerhafter Abstinenz - Einhaltung und Nachweis mindestens einjähriger zufriedener Alkoholabstinenz,
- davon i. d. R. 12, mindestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme,
- nachzuweisen durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen einschließlich relevanter Labordiagnostik gemäß in den „Beurteilungskriterien“ benannten Anforderungen
- hinreichende Krankheitseinsicht und hohe, überdauernde Abstinenzmotivation
- Teilnahme an rückfallprophylaktischen Maßnahmen